Der Berufspilotenschein berechtigt den Inhaber entgeltlich und gewerbsmäßig ein Luftfahrzeug im Fluge zu führen.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis Medical Klasse 1
- gültige Privatpilotenlizenz PPL(A)
- Allgemeines Sprechfunkzeugnis AFZ
- Flugerfahrung: mindestens 200 Stunden (davon mindestens 100 Stunden als verantwortlicher Pilot; 20 Stunden Überlandflug als verantwortlicher Pilot, einschließlich eines Fluges über eine Strecke von mindestens 300 NM; 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug, davon höchstens 5 Stunden Instrumentenbodenzeit; 5 Stunden Nachtflug)
Theoretische Ausbildung
Ein theoretischer CPL(A)-Lehrgang umfasst mindestens 200 Unterrichtsstunden, wobei sich diese aus Unterricht im Klassenraum, interaktiven Videoprogrammen, Dia- / Tonbandvorführungen, Einzelplatzstudium, rechnergestützten Ausbildungsverfahren und anderen, von der Behörde genehmigten Unterrichtsmitteln in entsprechenden Anteilen zusammensetzen können.
Praktische Ausbildung
Bewerber, die nicht im Besitz einer Instrumentenflugberechtigung sind:
- mindestens 25 Stunden mit einem Lehrberechtigten
- darin enthalten 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug (davon bis zu 5 Stunden als Instrumentenbodenzeit auf einem FNPT I oder II Simulator)
Bewerbern, die im Besitz einer gültigen IR(A) sind:
- gesamte Ausbildungszeit im Instrumentenflug wird angerechnet
- mindestens 15 Stunden Sichtflugausbildung mit einem Lehrberechtigten
Bewerber, die nicht im Besitz einer Nachtflugqualifikation sind:
- zusätzlich mindestens fünf Stunden Nachtflugausbildung
Mindestens fünf Stunden der Flugausbildung sind in einem Flugzeug durchzuführen, das für die Beförderung von mindestens vier Personen zugelassen ist und über einen Verstellpropeller und ein Einziehfahrwerk verfügt.
Prüfung
Der Bewerber hat im Rahmen der theoretischen Prüfung Kenntnisse in folgenden Fächern Kenntnisse nachzuweisen:
- Luftrecht
- allgemeine Luftfahrzeugkunde
- Flugleistung und Flugplanung
- menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Navigation
- betriebliche Verfahren
- Aerodynamik
- Sprechfunkverkehr
In der praktischen Prüfung werden Fähigkeiten in folgenden Bereichen überprüft:
- Abflug
- Flugübungen
- Überlandflug
- Anflug und Landung
- Außergewöhnliche Verfahren und Notverfahren
- Simulierter Triebwerksausfall und einschlägige, auf die Klasse oder das Muster bezogene Übungen
Verlängerung der Berufspilotenlizenz
Die Gültigkeitsdauer der Berechtigung beträgt 60 Monate. Eine Verlängerung erfolgt jeweils durch die Verlängerung der Klassenberechtigung SEP (single engine piston aircraft) oder MEP (multi engine piston aircraft).
Für diese Verlängerung sind nachzuweisen:
Variante 1
- eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer innerhalb der letzten drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung
Variante 2
- mindestens 12 Flugstunden innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung (davon mindestens 6 Stunden als verantwortlicher Pilot - ACHTUNG: Flugstunden als "zweiter Pilot" dürfen nur dann im Flugbuch dokumentiert werden, wenn die Einsatzart oder das Luftfahrzeug den Betrieb mit zwei Piloten verpflichtend vorschreibt!)
- zwölf Starts und zwölf Landungen
- ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Dauer mit einem Fluglehrer