Nach Erwerb des Privatpilotenscheines, des Funkerzeugnisses AFZ, der Nachtsichtflugbrechtigung und einer
Flugerfahrung von mindestens 50 Stunden Überlandflügen, kann bei der Steirischen Motorflugunion mit einer
Instrumentenflugausbildung begonnen werden. Damit steigt die Unabhängigkeit von den Wetterverhältnissen,
weil nach Instrumentenflugregeln mit unseren Flugzeugen bis zu einer Flugsicht von horizontal 800 m und
vertikal 200 ft geflogen werden kann.