Zum Fliegen mit Motorflugzeugen nach Sonnenuntergang und vor Sonnenaufgang zu Sichtflugbedingungen
ist eine Zusatzberechtigung zum Privatpilotenschein erforderlich.
Voraussetzung für den Nachtsichtflug ist eine Gesamtflugerfahrung von 100 Flugstunden und
eine theoretische sowie praktische Zusatzausbildung, die sowohl gesetzliche Grundlagen, als
auch eine Vertiefung der Navigation umfasst. Die praktische Ausbildung beinhaltet 5 Flugstunden bei
Nachtzeit, einschließlich 20 Landungen und einem Überlandflug von mindestens 50 km. Die Kosten sind vom
Flugzeug Ihrer Wahl abhängig. Lassen Sie sich von unseren Fachleuten beraten.