Der Privatpilotenschein ist eine Grundberechtigung und berechtigt zum Fliegen bei Tageslicht mit
ein- und (nach Zusatzberechtigung) zweimotorigen Motorflugzeugen bis 2000 kg Gesamtgewicht unter
Sichtflugbedingungen. Weiters ist auch die Berechtigung für Motorsegler sowie Ultraleichtflugzeuge
eingeschlossen.
Persönliche Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 17 Jahren und eine körperliche Tauglichkeit, die
durch einen Fliegerarzt festgestellt wird (durchschnittlicher Gesundheitszustand, Sehhilfen sind kein Hindernis).
Die Kosten für die Ausstellung des Flugschülerausweises, ärztliches
Attest, Leumundszeugnis, Mitgliedsbeitrag, Prüfungsgebühren und Pilotenscheinausstellung sind in den angeführten
Kosten nicht enthalten und müssen an die dementsprechenden Einrichtungen und Behörden entrichtet werden.