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Flugschule
Der Inhaber einer IR(A) (Instrument Rating Airplane) ist berechtigt, Flugzeuge bis zu einer Entscheidungsmindesthöhe von 200 Fuß (60 m) nach Instrumentenflugregeln zu führen.
Für Inhaber dieser Instrumentenflug-Berechtigung ist es möglich Flüge bei Wetterbedingungen unter denen Sichtflüge nicht mehr erlaubt sind (schlechte Sicht, Nebel, Regen, Wolken) durchzuführen. Dazu muss das verwendete Flugzeug auch für Instrumentenflug zugelassen sein.
Voraussetzungen
Theoretische Ausbildung
Der theoretische Lehrgang umfasst mindestens 200 Unterrichtsstunden wobei diese aus Unterricht im Klassenraum und einem von der Austro Control genehmigten Online-Fernlehrkurs zusammensetzen.
Die Inhalte der theoretischen Ausbildung umfassen folgende Themenbereiche:
Praktische Ausbildung
IR(A) einmotorige Flugzeuge: 50 h Ausbildungsflüge, davon bis zu 35 h auf einem Flugsimulator FNPT II
IR(A) mehrmotorige Flugzeuge: 55 h Ausbildungsflüge, davon bis zu 40 h auf einem Flugsimulator FNPT II
Prüfung
Den Lehrplänen entsprechende Prüfungsfragen sind der zentralen JAA-Prüfungsfragendatenbank zu entnehmen. Die Fragen werden im Multiple-Choice-Format gestellt und die Prüfung wird bei der Austro Control GmbH abgelegt.
Die praktische Prüfung umfasst den Nachweis folgender Fähigkeiten:
Verlängerung der Instrumentenflugberechtigung
Die Gültigkeitsdauer einer Instrumentenflugberechtigung IR(A) beträgt ein Jahr. Eine IR(A) ist innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit der Berechtigung durch eine Befähigungsüberprüfung (praktischer Prüfungsflug) mit einem Prüfer zu verlängern.