Steirische Motorflugunion


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PPL Privatpilotenlizenz

Flugschule

Die Privatpilotenlizenz PPL (Private Pilot License) berechtigt Sie, unentgeltlich und nichtgewerbsmäßig ein Luftfahrzeug im Fluge zu führen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter zu Ausbildungsbeginn: vollendetes 15. Lebensjahr, Ausstellung des PPL: vollendetes 17. Lebensjahr
  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis (Medical): für PPL mindestens Klasse 2, ausgestellt von einem fliegerärztlichen Sachverständigen
  • Flugschülerausweis: ausgestellt vom Österreichischen Aeroclub
  • Sprechfunkzeugnis: wird spätestens zu Beginn der Phase 3 (Alleinflugübungen im Platzbereich) der praktischen benötigt


Für die Ausstellung des Flugschülerausweise sind erforderlich:

  • Antragsformular
  • Lichtbildausweis
  • Strafregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Medical (medizinisches Tauglichkeitszeugnis mind. Klasse 29
  • 2 Passbilder



Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung erfolgt im Rahmen eines Kurses der 130 Unterrichtsstunden umfasst und ca. 4-5 Monate dauert. Gemeinsam mit Fluglehrern, die sich auf ein spezielles Themengebiet spezialisiert haben erarbeiten Sie die Inhalte der folgenden Gegenstände:

  • Luftrecht und ATC-Verfahren
  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Navigation
  • Betriebliche Verfahren
  • Aerodynamik



Praktische Ausbildung

Für die Ausbildung stehen Ihnen mehrere 2-sitzige Flugzeuge der Typen Cessna C152 und Diamond Katana DA20 zur Verfügung. Die praktische Ausbildung beinhaltet 45 Stunden Flugzeit, wobei mindestens 25 h mit einem Fluglehrer und 10 h Alleinflüge unter der Aufsicht eines Fluglehrers absolviert werden.

Ein kurzer Überblick über die Inhalte der praktischen Ausbildung:

  • Flugvorbereitung, einschließlich Bestimmung von Masse und Schwerpunktlage, Kontrolle und Bereitstellung des Flugzeuges
  • Platzrundenverfahren, Verfahren zur Vermeidung von Zusammenstößen und Vorsichtsmaßnahmen
  • Führen des Flugzeuges mit Sicht nach außen
  • Grenzflugzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich, Erkennen und Beenden von beginnenden und voll überzogenen Flugzuständen
  • Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich, Erkennen und Beenden von Spiralsturzflugzuständen
  • Starts und Landungen mit und ohne Seitenwind
  • Starts mit höchstzulässiger Leistung auf kurzen Pisten und unter Berücksichtigung der Hindernisfreiheit und Landungen auf kurzen Pisten
  • Führen des Flugzeuges ausschließlich nach Instrumenten, einschließlich einer Horizontalkurve von 180°
  • Überlandflüge mit Sicht nach außen, Koppelnavigation und Funknavigationshilfen
  • Notverfahren, einschließlich simulierter Ausfälle der Flugzeugausrüstung
  • An- und Abflüge von und zu kontrollierten Flugplätzen, Flüge durch Kontrollzone
  • Einhaltung von Flugverkehrsverfahren, Sprechfunkverkehr und Sprechgruppe


Weiters ist es auch möglich im Rahmen der PPL-Ausbildung die Berechtigung zur Durchführung von Flügen bei Nacht unter Sichtflugbedingungen (NVFR) zu erwerben. Dazu sind mindestens 5 Flugstunden bei Nacht durchzuführen, wobei davon mindestens drei Stunden mit Fluglehrer mit mindestens einer Stunde Überlandflugnavigation sowie fünf Alleinstarts und fünf Alleinlandungen bis zum vollständigen Stillstand zu absolvieren sind.


Prüfung

Die theoritsche Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen, die bei der Austro Control GmbH abgelegt wird. Diese umfasst je 30 Fragen pro Gegenstand aus einem von der Austro Control GmbH veröffentlichten Fragenkatalog mit Multiple-Choice-Fragen.

Die praktische Prüfung besteht aus einem Prüfungsflug und umfasst die Fähigkeiten und Kenntnisse aus folgenden Bereichen:

  • Flugvorbereitung und Flugplanung
  • Vorflugkontrolle und Abflug
  • Allgemeine Flugübungen
  • Überlandflug und Navigationsübungen
  • Anflug und Landeverfahren
  • Außergewöhnliche Verfahren und Notverfahren
  • Simulierter Triebwerksausfall



Verlängerung der Privatpilotenlizenz

In der Privatpilotenlizenz ist die Klassenberechtigung SEP (Single Engine Piston - einmotoriges Flugzeug mit Kolbentriebwerk) eingetragen. Diese ist jeweils für zwei Jahre gültig und muss alle zwei Jahre verlängert werden. Begleitend dazu muss auch das jeweilige Medical verlängert werden (Klasse 1 - gültig für 1 Jahr; Klasse 2 - gültig für 2 Jahre)

Für die Verlängerung sind nachzuweisen:

Variante 1

  • eine Berechtigungsüberprüfung (praktischer Prüfungsflug) mit einem Prüfer innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer


Variante 2

  • ein Übungsflug mit einem Fluglehrer mit der Dauer von mindestens einer Stunde
  • zwölf Flugstunden innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer (davon mindestens 6 Stunden als verantwortlicher Pilot - ACHTUNG: Flugstunden als "zweiter Pilot" dürfen nur dann im Flugbuch dokumentiert werden, wenn die Einsatzart oder das Luftfahrzeug den Betrieb mit zwei Piloten verpflichtend vorschreibt!)




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